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EU-Verordnungen

Wir erfüllen die Regelungen, um zu einer verantwortungsbewussteren Kühlung beizutragen

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Wir bei Arneg sowie die anderen Player der gewerblichen Kühlung erfüllen die im Frühjahr 2021 in Kraft getretenen Verordnungen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung.

Mit der Erfüllung der Regelungen allein ist es für uns nicht getan. Wir möchten Partnern, Kunden und Anwendern dabei helfen, die Regeln und Informationen in Verbindung mit den Produkten besser zu verstehen.

Von daher beteiligen wir uns aktiv an der Arbeitsgruppe RDC (Kühlmöbel) von Eurovent, dem europäischen Branchenverband für Raumklima, Prozesskühlung und Lebensmittel-Kühlkettentechnologien.


Ökodesign

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2024 legt die Energieeffizienz-Grenze von gewerblichen Kühlgeräten fest, mit dem Ziel, weniger effiziente Produkte vom Markt zu nehmen sowie die Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit der Materialien zu fördern. Alle Kühlgeräte am Markt müssen spezifische, laut Energieeffizienzindex EEI (Energy Efficiency Index) festgelegte Grenzwerte einhalten.

Ökodesign: Energieeffizienz-Grenzwerte

seit 1. März 2021
EEI ≤ 80 Speiseeis-Gefriermaschinen
EEI ≤ 100 andere Kühlmöbel

seit 1. September 2023
EEI ≤ 50 Speiseeis-Gefriermaschinen
EEI ≤ 80 andere Kühlmöbel

Bevor ein Produkt in Verkehr gebracht wird, müssen dessen Leistungen und Verbrauch dokumentiert werden. Dem nicht genug: Zur Verlängerung der Lebensdauer sind unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaft weitere Maßnahmen notwendig.

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VERFÜGBARKEIT VON ERSATZTEILEN FÜR MINDESTENS 8 JAHRE
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LIEFERUNG VON ERSATZTEILEN INNERHALB VON 15 ARBEITSTAGEN NACH DER BESTELLUNG
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REPARATUR- UND WARTUNGSINFORMATIONEN AUF DER WEBSITE DES HERSTELLERS
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ZERLEGUNGSANWEISUNGEN FÜR WIEDERVERWERTUNG UND RECYCLING

Energieverbrauchskennzeichnung

Mit Einführung der Energielabels nach der Verordnung 2019/2018 zielt die Europäische Gemeinschaft darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und die Effizienz der Elektrogeräte zu verbessern. Durch Offenlegung der Energiedaten unserer Produkte untermauern wir unser Engagement für Transparenz im Sinne nachhaltigerer Leistungen.

Das Energielabel bezeichnet die Effizienz der Kühlmöbel und stuft diese in eine Skala von A bis G ein. Die Klassen A und B stellen den vom Markt angestrebten idealen Wert dar.

Jedes Label vermittelt die Hauptinformationen des Produkts und beinhaltet einen QR-Code, der auf das Datenblatt mit allen technischen Informationen lt. Verordnung verweist. Diese Informationen sind in der von den Aufsichtsbehörden verwendeten europäischen Datenbank EPREL abgelegt, die aber auch seitens der Öffentlichkeit zugänglich ist.

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Die Auslage des Energielabels ist verpflichtend für

  • Hersteller

    Wir müssen all unsere in Verkehr gebrachten und auf Messen ausgestellten Produkte mit einem laut Anforderungen ausgedruckten Label versehen. Darüber hinaus müssen wir eine Produktinformation mit den technischen Daten und auf Anfrage der Aufsichtsbehörde komplette technische Unterlagen zur Verfügung stellen.

  • Händler

    In den Ausstellungs- und Verkaufsgeschäften, wie auch bei Messeveranstaltungen, sind die Händler verpflichtet, an jedem Gerät das von uns als Hersteller bereitgestellte Label anzubringen.

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  • Wir müssen all unsere in Verkehr gebrachten und auf Messen ausgestellten Produkte mit einem laut Anforderungen ausgedruckten Label versehen. Darüber hinaus müssen wir eine Produktinformation mit den technischen Daten und auf Anfrage der Aufsichtsbehörde komplette technische Unterlagen zur Verfügung stellen.

  • In den Ausstellungs- und Verkaufsgeschäften, wie auch bei Messeveranstaltungen, sind die Händler verpflichtet, an jedem Gerät das von uns als Hersteller bereitgestellte Label anzubringen.

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